Urteil des LG Düsseldorf vom 12.05.2010 – Vorliegen eines Bagatellschadens nur bei Vorhandensein geringfügiger Lackschäden – Kein Bagatellschaden bei einem Blechschaden

Es stellt einen Mangel im Sinne von § 434 I S.2 Nr.2 BGB dar, wenn ein Gebrauchtwagen bei Gefahrübergang eine Beschädigung des Flankenschutzes aufweist, da dies ein Blechschaden ist. Wird dem Käufer eines gebrauchten Kfz die Unfallfreiheit des Fahrzeugs mitgeteilt, so darf er höchstens mit einem Lackschaden rechnen, nicht aber mit einem Blechschaden, da damit … Urteil des LG Düsseldorf vom 12.05.2010 – Vorliegen eines Bagatellschadens nur bei Vorhandensein geringfügiger Lackschäden – Kein Bagatellschaden bei einem Blechschaden weiterlesen